Die passende Förderung für Ihr LED-Projekt

18. Oktober 2022

Förderung der LED-Beleuchtung - Projekt-Licht
Jeder kennt sie, viele sprechen darüber und einige haben sie bereits erworben, um Räumlichkeiten bestmöglich zu beleuchten. Viele wissen allerdings nicht, dass der Staat die LED-Beleuchtung fördert. Ob Straßenbeleuchtungen oder Beleuchtungen für den Außenbereich, beides wird staatlich unterstützt. Immerhin kann dadurch Energie gespart werden, was unserer Umwelt zugutekommt.

Förderprogramme

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrollen vereint verschiedene Förderprogramme durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude. Unterteilt wird diese in drei Bereiche:

• Förderung für Wohngebäude (BEG WG)
• Förderung für Nichtwohngebäude (BEG NWG)
• Förderung von Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Seit 01. Januar 2021 zählt dazu auch die Förderung von LED. Es gibt ca. 20 % Zuschlag für Anschaffungs- und Einbaukosten. Doch das ist längst nicht alles, denn es gibt weitere 50 % für die Baubegleitung sowie die Fachplanung dazu.

Zuschussförderung für jeden Förderbestand

Seit 01. Juli 2021 gibt es auch Angebote für die Zuschuss- als auch Kreditförderung. Wer diese Zuschüsse erhalten möchte, muss lediglich einen Antrag bei der BAFA einreichen.
Die Zuschüsse erhält, wer förderberechtigt ist. Dazu zählen unter anderem:

• Privatpersonen
• Unternehmen
• Anstalten des öffentlichen Rechts
• Kommunen
• Wohnungseigentümerschaften
• Freiberufler
• Gemeinnützige Organisationen

Weitere Faktoren, die eine Rolle spielen

Es ist wichtig, dass sie förderberechtigte Personen eine Bestätigung einholen. Diese erhält man von einem Experten der Energieeffizienz-Experten-Liste.
Auch an die LED-Lichtbandleuchten werden Voraussetzungen geknüpft. Unter anderem muss nachgewiesen werden, dass diese mindestens 140 lm/W erreichen. Der Lichtstromerhalt muss bei rund 50.000 Betriebsstunden liegen.

Wer also einen Zuschuss erhalten möchte, sollte beim Kauf der LED-Lampen darauf achten, dass alle Punkte erfüllt werden.

Förderung und Klimaschutz

Die Fassung der Kommunalrichtlinie weißt seit 01. August 2020 neue Bedingungen zur Förderung bezüglich der Umsetzung auf. Diese schließt die Förderung der Innen- und Hallenbeleuchtung, sowie die Außen- und Straßenbeleuchtung ein.

Wer ist berechtigt, eine Förderung zu erhalten:

• Gemeinnützige Sportvereine
• Kulturelle Einrichtungen
• Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse
• Werkstätten für Menschen mit Handicap
• Unternehmen, Betriebe und Organisationen (von ihnen wird die Beteiligung von mindestens 50,1 % vorausgesetzt)
• Religionsgemeinschaften
• Öffentliche Bildungseinrichtungen

Die Förderung wird in zwei Bereiche unterschieden

Es reicht nicht, zu schauen, wer berechtigt ist, eine Förderung zu erhalten. Es wird außerdem geschaut, welche Bereiche in Betracht gezogen werden können.

Wer ist berechtigt, eine Förderung zu erhalten:

Wer seine Innen- oder Hallenbeleuchtung erneuern möchte, wird bei der Installation von hocheffizienter Beleuchtung gefördert. Dazu zählen die Leuchtmittel, Leuchten und auch Reflektoren.

Hierfür die Kombination mit einem Regel- und Steuersystem notwendig. Die Quote für die Förderung liegt bei rund 25 %. Schulen oder Kindertagesstätten können allerdings zusätzliche 5 % Förderung beantragen. Der Zeitraum zwischen Antrag und Bewilligung liegt bei 12 Monaten.

Bestimmte Rahmenbedingungen

• Die Lichtausbeute muss mindestens 100 lm/W betragen.
• Die Leuchtmittel müssen eine Lebensdauer von 50.000 Stunden gewährleisten.
• Lichtstrom muss zu mindestens 80 % erhalten bleiben.
• Für die Steuerung der Lichtanlage gilt: Es ist eine Referenzausführung nach der Energieeinsparungsverordnung notwendig.
• Der CRI-Wert, welcher bei der Farbwiedergabe eine Rolle spielt, muss mindestens 80 RA betragen.
• Die Amortisationszeit muss bezüglich der Wirtschaftlichkeit angemessen sein.
• Es müssen mindestens 50 % von Treibhauseinsparungen nachgewiesen werden.

Hocheffiziente Außen- und Straßenbeleuchtung

Hierzu zählen gleichermaßen Lichtanlagen. Zudem werden neue Lichtpunkte gefördert, wenn sie an Stellen eingesetzt werden, wo man sie tatsächlich benötigt. Unter anderem zählen Fußgängerzonen oder Haltestellen dazu.

Voraussetzungen

Die Farbtemperatur sollte für Insekten nicht schädlich sein. Gleichermaßen ist es wichtig, dass diese für den Menschen geeignet ist.
Auch hier gilt, dass die Treibhauseinsparung bei mindestens 50 % liegen sollte. Dafür ist es wichtig, einen Nachweis zu erbringen.

Energieeffizienzprogramme

Tatsächlich kann man eine Förderung auch für Gewerbegebäude beantragen. Egal, ob Neubau oder Sanierung, es ist möglich, dass man die Förderung erhält.
Unter anderem können der Austausch oder die Optimierung der Beleuchtung gefördert werden. Für Freiberufler wird dieser Punkt interessant, denn auch sie können eine Förderung ergattern. Bei Unternehmen spielt die Größe keine Rolle.

Die Beratung für Ihre individuelle Förderung

Es ist nicht leicht als Unternehmer im Förderdschungel zurecht zu finden. Deshalb lohnt sich immer eine individuelle Lichtberatung. Dadurch sparen Sie sich Zeit, Geld und Nerven.

Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf und sichern Sie sich Ihre kostenlose Förderberatung.

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