Von Projekt-Licht
18. Oktober 2022
Förderprogramme
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrollen vereint verschiedene Förderprogramme durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude. Unterteilt wird diese in drei Bereiche:
• Förderung für Wohngebäude (BEG WG)
• Förderung für Nichtwohngebäude (BEG NWG)
• Förderung von Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Seit 01. Januar 2021 zählt dazu auch die Förderung von LED. Es gibt ca. 20 % Zuschlag für Anschaffungs- und Einbaukosten. Doch das ist längst nicht alles, denn es gibt weitere 50 % für die Baubegleitung sowie die Fachplanung dazu.
Zuschussförderung für jeden Förderbestand
Die Zuschüsse erhält, wer förderberechtigt ist. Dazu zählen unter anderem:
• Privatpersonen
• Unternehmen
• Anstalten des öffentlichen Rechts
• Kommunen
• Wohnungseigentümerschaften
• Freiberufler
• Gemeinnützige Organisationen
Weitere Faktoren, die eine Rolle spielen
Es ist wichtig, dass sie förderberechtigte Personen eine Bestätigung einholen. Diese erhält man von einem Experten der Energieeffizienz-Experten-Liste.
Auch an die LED-Lichtbandleuchten werden Voraussetzungen geknüpft. Unter anderem muss nachgewiesen werden, dass diese mindestens 140 lm/W erreichen. Der Lichtstromerhalt muss bei rund 50.000 Betriebsstunden liegen.
Wer also einen Zuschuss erhalten möchte, sollte beim Kauf der LED-Lampen darauf achten, dass alle Punkte erfüllt werden.
Förderung und Klimaschutz
Wer ist berechtigt, eine Förderung zu erhalten:
• Kulturelle Einrichtungen
• Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse
• Werkstätten für Menschen mit Handicap
• Unternehmen, Betriebe und Organisationen (von ihnen wird die Beteiligung von mindestens 50,1 % vorausgesetzt)
• Religionsgemeinschaften
• Öffentliche Bildungseinrichtungen
Die Förderung wird in zwei Bereiche unterschieden
Wer ist berechtigt, eine Förderung zu erhalten:
Wer seine Innen- oder Hallenbeleuchtung erneuern möchte, wird bei der Installation von hocheffizienter Beleuchtung gefördert. Dazu zählen die Leuchtmittel, Leuchten und auch Reflektoren.
Hierfür die Kombination mit einem Regel- und Steuersystem notwendig. Die Quote für die Förderung liegt bei rund 25 %. Schulen oder Kindertagesstätten können allerdings zusätzliche 5 % Förderung beantragen. Der Zeitraum zwischen Antrag und Bewilligung liegt bei 12 Monaten.
Bestimmte Rahmenbedingungen
• Die Leuchtmittel müssen eine Lebensdauer von 50.000 Stunden gewährleisten.
• Lichtstrom muss zu mindestens 80 % erhalten bleiben.
• Für die Steuerung der Lichtanlage gilt: Es ist eine Referenzausführung nach der Energieeinsparungsverordnung notwendig.
• Der CRI-Wert, welcher bei der Farbwiedergabe eine Rolle spielt, muss mindestens 80 RA betragen.
• Die Amortisationszeit muss bezüglich der Wirtschaftlichkeit angemessen sein.
• Es müssen mindestens 50 % von Treibhauseinsparungen nachgewiesen werden.
Hocheffiziente Außen- und Straßenbeleuchtung
Voraussetzungen
Auch hier gilt, dass die Treibhauseinsparung bei mindestens 50 % liegen sollte. Dafür ist es wichtig, einen Nachweis zu erbringen.
Energieeffizienzprogramme
Unter anderem können der Austausch oder die Optimierung der Beleuchtung gefördert werden. Für Freiberufler wird dieser Punkt interessant, denn auch sie können eine Förderung ergattern. Bei Unternehmen spielt die Größe keine Rolle.
Die Beratung für Ihre individuelle Förderung
Es ist nicht leicht als Unternehmer im Förderdschungel zurecht zu finden. Deshalb lohnt sich immer eine individuelle Lichtberatung. Dadurch sparen Sie sich Zeit, Geld und Nerven.
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